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Ungelesen 02.03.21, 14:03   #1
Benutzerbild von winnie44
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winnie44 ist offline
winnie44
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Ermittlung des Anschlussinhabers bei schädigenden Internetaktionen und Anonymisierung

Angenommen ein Unbekannter inseriert auf verschiedenen Plattformen mit Absicht nicht existente Immobilien und sonstige "günstige" Verkaufsgegenstände und gibt dabei die Adresse und Telefonnummer eines Opfers an, mit dem Ziel diesem dadurch mit ständigen Anrufen zu schaden.

Von zwei Portalen erhält das Opfer auf Anfrage die jeweils verwendeten IP Adressen und will Anzeige erstatten. Allerdings lässt sich vorab darauf schließen, dass die richtige Adresse durch einen Anonymisierungsdienst (möglicherweise TOR) verschleiert wurde.

Welche Möglichkeiten hat das Opfer?
Kann über TOR wirklich niemand zurückverfolgt werden?

Geht so etwas bei einer Anzeige an die Staatsanwaltschaft, damit B. einen richterlichen Beschluss bzw. weitere Ermittlungen erwirken könnte?

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Ungelesen 11.03.21, 18:50   #2 Top
Benutzerbild von Chaikobar
Mitglied seit: Sep 2015
Beiträge: 14
Chaikobar ist offline
Chaikobar
 
Ermittlung des Anschlussinhabers bei schädigenden Internetaktionen und Anonymisierung

Mit entsprechendem Aufwand kann man auch bei einfachem VPN herausgefunden werden. Die Frage ist da nur lohnt es sich für die Ermittlungsbehörde. Das man meist Hacker nicht aufspüren kann liegt daran das die über ecken im Bot-netz arbeiten und Zich PCs bzw. IPs dazwischen liegen, VPN ist da anders aber trotzdem für viele zuviel Aufwand

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