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Ungelesen 14.10.14, 15:46   #1
Benutzerbild von Elvis
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Elvis ist offline
Elvis
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Das Oberlandesgericht hat entschieden :"Schneeflocken-Tempolimit" gilt auch ohne Schnee

Zitat:
Das wissen sicher nicht alle Verkehrsteilnehmer: Eine Tempobegrenzung mit dem Zusatzschild "Schneeflocke" gilt auch, wenn es gar nicht schneit. Auch bei trockener Fahrbahn ist das Tempolimit zu beachten, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Hamm.

Anders als beim Zusatzschild "bei Nässe" werde durch das Schild "Schneeflocke" (offiziell: Gefahr unerwarteter Glatteisbildung") die angeordnete Höchstgeschwindigkeit nicht auf Zeiten beschränkt, in denen winterliche Straßenverhältnisse herrschen (Az. 1 RBs 125/14).

Tempolimit-Zeichen mit Schneeflocken-Symbol

Im vorliegenden Fall ging es um ein elektronisch gesteuertes Verkehrszeichen, das an einer Bundesstraße Tempo 80 als zulässige Höchstgeschwindigkeit anzeigte. Unter dem Verkehrszeichen war das Zusatzschild "Schneeflocke" angebracht.

Ein Autofahrer geriet im Januar 2014 in dem Bereich mit Tempo 125 in eine Geschwindigkeitskontrolle und wurde später mit einer Geldbuße von 160 Euro und einem einmonatigen Fahrverbot belegt. Dagegen wehrte sich der Fahrer - unter anderem mit der Begründung, das mit dem Zusatzschild "Schneeflocke" angeordnete Tempolimit sei irreführend gewesen. An besagtem Tag hätten keine winterlichen Straßenverhältnisse geherrscht.

Tempolimit gilt auch bei trockener Straße

Das OLG Hamm folgte dieser Argumentation jedoch nicht. Das Zusatzschild mit der "Schneeflocke" weise lediglich darauf hin, dass durch die Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren bei möglichen winterlichen Straßenverhältnissen gebannt werden sollten.


Das OLG bekräftigte aber auch, dass der Zusatz "Schneeflocke" entbehrlich sei: Wörtlich heißt es: "Das eine 'Schneeflocke' darstellende Zusatzschild enthalte bei sinn- und zweckorientierter Betrachtungsweise lediglich einen - entbehrlichen - Hinweis darauf, dass die Geschwindigkeitsbegrenzung Gefahren möglicher winterlichen Straßenverhältnisse abwehren solle."

Das Schild ist also wie folgt zu interpretieren: Hier gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h, weil es winterliche Straßenverhältnisse geben kann. Es bedeutet nicht: Hier gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h nur bei winterlichen Verhältnissen.

Das Tempolimit gelte daher nicht nur bei Schnee, sondern auch auf trockener Fahrbahn. Mit dem Hinweis solle die Akzeptanz der angeordneten Höchstgeschwindigkeit erhöht werden, hieß es weiter in dem rechtskräftigen Beschluss.


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Ungelesen 21.10.14, 08:09   #2 Top
Benutzerbild von r1ze
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r1ze ist offline
r1ze
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Das Oberlandesgericht hat entschieden :"Schneeflocken-Tempolimit" gilt auch ohne Schnee

Gibt es eigentlich ein Szenario in dem die STVO für Otto-Normal-Verbraucher aufgehoben werden? Was ist wenn eine Zombie-Apokalypse ausbrechen würde und man dann geblitzt wird. 3 Monate später wäre die Apokalypse gebändigt und die Welt nimmt ihren Alltag wieder an. Bekomm ich dann trotzdem Post? -.-

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