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Ungelesen 02.09.15, 18:00   #1
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Amarna
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Neue Gesetze Das ändert sich zum 1. September 2015

Zitat:
Patientenverfügung: Ärzte müssen künftig eine Verfügung ihrer Patienten befolgen. Das gilt auch dann, wenn eine Krankheit nicht lebensbedrohlich ist. In einer Patientenverfügung wird festgelegt, wie man behandelt werden möchte, wenn man sich nicht mehr selbst dazu äußern kann.

Abgasnorm: Wer ab dem 1. September einen Neuwagen zulassen will, muss die Euro-6-Norm einhalten. Sie sieht eine deutliche Reduzierung von Rußpartikeln und Schadstoffen vor. Die neue, strengere Norm dürfte sich in den Preisen für Pkw niederschlagen, denn sie stellt die Autohersteller vor größere Aufwände.

Flugsicherheit: Ab dem 1. September wird verstärkt nach Sprengstoff gesucht. Eine EU-Vorschrift zur Kontrolle von Handgepäckstücken tritt dazu in Kraft. Längere Wartezeiten am Flughafen sind laut Experten deshalb aber nicht zu erwarten

Ticket-Gebühren: Keine Gesetzesänderung, mehr ein Ärgernis. Ab September will die größte Airline Deutschlands Tickets, die über ein globales Reservierungssystem (GDS) gebucht werden, mit 16 Euro Gebühr versehen. Nur, wer direkt bei der Lufthansa bucht, spart sich das Geld.

Straßenverkehrsordnung: Inline-Skater werden nun wie Fußgänger behandelt. Abseits von Fußgängerwegen dürfen Skater nur dort fahren, wo es über ein "Skaten frei"-Schild erlaubt ist.

Energie: Verbraucher müssen über ein EU-Effizienzlabel darüber informiert werden, wie wirtschaftlich Heizungen und Warmwasserbereiter arbeiten. Sie reichen vom Topwert A++++ bis zum Tiefstwert G.

Familienverfahrensgesetz (FamFG): Künftig werden Scheidungen nur noch über ein großes Familiengericht geregelt. Damit will man das Verfahren beschleunigen.

Scheidungsrecht: Zugewinne, die während der Ehe entstanden sind, müssen nach einer Scheidung gleichmäßig geteilt werden. Schulden, die einer der Partner in die Ehe mitbringt, werden nicht mehr mit dem Zugewinn verrechnet.

Mindestlohn: Im Baugewerbe müssen künftig mindestens 10,80 (West), beziehungsweise 9,25 Euro (Ost) für Ungelernte gezahlt werden. Auch für angelernte steigt der Mindestlohn.

Aus für Flash-Werbung: Ebenfalls keine Gesetzesänderung, aber wichtig für die Internet-Sicherheit. Der Online-Gigant Amazon akzeptiert keine Flash-Werbeeinblendungen mehr. Das Programm von Adobe war in der Vergangenheit durch eklatante Sicherheitsmängel aufgefallen.
Quelle: Mindestlohn und Co.: Das ändert sich zum 1. September 2015

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