Ausführliche Tests über VPN Dienste
Zitat:
Zitat von daddeldude
Quelle? Zitat? Gesetzauszug? Ansonsten ->FUD
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Nett das du meine Argumentation so übernimmst, hätte es eigentlich etwas besser gefunden, wenn du meine Argumentation beantwortet hättest, anstatt einfach nur das zu übernehmen.
Ich kann dir als Quelle z.B. Wikipedia nennen, wo ist deine Quelle?
Zitat:
Zu einer Verbindung gehören immer zwei IPs.
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Jein, das ganze wird da nur einmal gespeichert. Es wird beim VPN Anbieter die Quell IP des Kunden geloggt, und die IP des VPN Servers, mit dem sich der Kunde verbunden hat.
Zitat:
Nein, Auskunftanspruch gegenüber dem ISP kriegen sie bei Urheberrechtsverletzung bei Vorkasse von 200 Euro beim Amtsgericht. Bist nicht up to date.
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Nein, in den meisten Fällen nicht.
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