Überraschendes Urteil erklärt Streaming aus illegalen Quellen für rechtswidrig
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Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass das Streamen von Filmen, die auf illegalem Wege ins Internet gelangten, rechtswidrig ist. Eine Abmahnwelle sei aber nicht zu erwarten, so ein bekannter Medienanwalt.
Immer wieder fragen sich Internetnutzer, ob sie rechtswidrig handeln, wenn sie Filme und Serien über Kinox.to oder vergleichbare Websites streamen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beantwortet diese Frage mit einem Urteil vom 26. April 2017 deutlich: Ja, Nutzer begehen eine Urheberrechtsverletzung. In der Vergangenheit sah die deutsche Rechtssprechung das nicht so, was sich nun ändern dürfte.
An dieser Stelle sei nochmal deutlich daraufhingewiesen, dass es sich beim Urteil um den Zuschauer dreht, nicht den Anbieter. Der bekannte Medienanwalt Christian Solmecke schreibt in einem Blogbeitrag zum Urteil des EuGH:
Zitat:
Das Urteil kommt überraschend und betrifft neben den Nutzern der zahlreichen Film- und Serienstreamingportalen auch die Konsumenten von illegalen Bundesligastreams. In der Sache ging es zwar zunächst nur um einen externen Streamingplayer, schaut man sich die Urteilsgründe aber an, so lässt sich die Entscheidung auch den Abruf von Seiten wie kinox.to übertragen.
Im Kern gehen die Richter davon aus, dass sich Nutzer immer dann illegal verhalten, wenn sie von der Rechtswidrigkeit des verbreiteten Streams Kenntnis hatten oder diese hätten haben müssen.
Der letztgenannte Punkt trifft natürlich bei Plattformen wie Kinox.to zu. Schließlich lassen sich dort zum Beispiel Filme kostenlos streamen, die im Kino laufen und damit eigentlich Eintritt kosten.
Drohen Abmahnungen?
Eine Abmahnwelle, so Solmecke weiter, sei dennoch nicht zu befürchten. Nutzer seien nur über ihre IP-Adresse zurückzuverfolgen und die sei nur dem jeweiligen illegalen Portal bekannt, das oft keine IP-Adressen speichere. Allerdings kann es passieren, dass die Polizei Zugriff auf die Server eines solchen Dienstes bekommt.
Zitat:
In solchen Fällen müssen zumindest die Premiumnutzer, die Geld für den Dienst zahlen und so leichter zu ermitteln sind, mit Forderungen der Rechteinhaber rechnen.
Weitere Informationen zur Entscheidung des EuGH entnehmt ihr dem offiziellen Pressetext. Zudem klärt Medienanwalt Christian Solmecke auf dem YouTube-Kanal der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke regelmäßig aktuelle Rechtsfragen und dürfte sich demnach auch bald dort mit diesem Urteil befassen.
Überraschendes Urteil erklärt Streaming aus illegalen Quellen für rechtswidrig
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Zitat von Lucie
Dann ist ja alles in Butter.
Ich weiss von nichts, Menschen die ein Wlan haben können für die Illegale Nutzung nicht verantwortlich gemacht werden, deshalb Butter mit Sahne und Eierlikör oben drauf!
Überraschendes Urteil erklärt Streaming aus illegalen Quellen für rechtswidrig
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Zitat von Beissi
Ich weiss von nichts, Menschen die ein Wlan haben können für die Illegale Nutzung nicht verantwortlich gemacht werden, deshalb Butter mit Sahne und Eierlikör oben drauf!
Ist das nicht die gute alte "Störerhaftung" oder so? Da ist man dran weil man das WLAN entweder nicht gesichert hat oder der Nutzer Kenntnis des PW gehabt haben muss weshalb der Innhaber trotzdem haftet....
Überraschendes Urteil erklärt Streaming aus illegalen Quellen für rechtswidrig
Abgesehen das der Thread 3 Jahre alt ist ..
"Anschlussinhaber müssen dieser Entscheidung zufolge sicherstellen, dass ihr Netzwerk nicht von Dritten missbraucht werden kann. Sie sollen „zumutbare Maßnahmen“ ergreifen, um etwa das Anbieten urheberrechtlich geschützter Dateien zum Download nach Möglichkeit zu verhindern. Die Verantwortung gilt jedoch nicht unbegrenzt, bestimmte Aspekte müssen beachtet werden."